Haftpflicht-Schaden-Gutachten

Unsere Experten an Ihrer Seite

Wer den Schaden hat, braucht … einen Schadengutachter

Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Gott sei Dank bleibt es meistens „nur“ bei einem Blechschaden.

Wenn Sie dann auch noch selbst betroffen sind, ist das sehr ärgerlich. Auch wenn Sie nicht Schuld sind brauchen Sie nun schnell jemanden, der Ihnen sachverständig zur Seite steht.

Das ist nach einem Unfall leicht gesagt! Jetzt muss man in Sekunden entscheiden, was zu tun ist. Und guter Rat ist wichtig.

Telefon: +49 381 69 69 59

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Begrenzen Sie Ihr Risiko. Beauftragen Sie uns, die Experten von Kfz-Natzius, mit der Erstellung des Schadengutachtens.

Rufen Sie uns dazu einfach an:

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